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   BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02   

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BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02 (https://dejure.org/2004,24035)
BPatG, Entscheidung vom 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02 (https://dejure.org/2004,24035)
BPatG, Entscheidung vom 12. August 2004 - 25 W (pat) 56/02 (https://dejure.org/2004,24035)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).

    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Feststellung einer lexikalischen oder sonstigen tatsächlichen beschreibenden Verwendung der beanspruchten Wortbildung zwar indizielle Bedeutung hat, aber selbst eine fehlende Nachweisbarkeit das Verständnis als Sachangabe nicht ausschließen würde (vgl zB BGH GRUR 2001, 1151, 1552 - marktfrisch).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Darüber hinaus sind auch Wortneuschöpfungen, die ausschließlich aus beschreibenden Bestandteilen zusammengesetzt sind, regelmäßig nicht schutzfähig (vgl EuGH, MarkenR 2004, 111 - BIOMILD/Campina Melkunie).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Das Eintragungshindernis kann sich zudem nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; BGH, GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 - anti KALK).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Maßstab ist bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit die Verbindung zwischen der Bezeichnung und den Waren bzw Dienstleistungen und der sich daraus ergebende, in den Vordergrund tretende Begriffsgehalt (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 75; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Bei der Beurteilung ist grundsätzlich von dem Gesamtzeichen und von einem großzügigen Maßstab auszugehen (st Rspr, vgl zB BGH MarkenR 2001, 209, 210 - Test it; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 100).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Eintragung eines Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Ware oder Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH WRP 2002, 91 - AC).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Maßstab ist bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit die Verbindung zwischen der Bezeichnung und den Waren bzw Dienstleistungen und der sich daraus ergebende, in den Vordergrund tretende Begriffsgehalt (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 75; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2003, 882 - Lichtenstein).
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 56/02
    Das Eintragungshindernis kann sich zudem nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH GRUR 2003, 342 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 16.06.2008 - 27 W (pat) 32/08
    Die wissenschaftlichen und technologischen Dienstleistungen sowie Analyse-, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen können sich in verschiedener Weise auf ein Photon Labor beziehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. August 2004, Az: 25 W (pat) 56/02 - geo_lab), weil sie von einem solchen Labor erbracht werden oder dafür bestimmt sein können.
  • BPatG, 27.09.2018 - 25 W (pat) 578/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "GTLAB" - keine Unterscheidungskraft

    Das Wort "Lab" ist als häufig gebrauchte Abkürzung der englischen Sprache zumindest den angesprochenen inländischen Fachkreisen im Sinne von "Labor" (engl.: "laboratory") geläufig (vgl. hierzu: BPatG 25 W (pat) 56/02 - geo_lab; 26 W (pat) 17/10 - Community Lab; 30 W (pat) 56/12 - IR-Lab; 28 W (pat) 561/16 - CADLAB; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich; vgl. auch die demnächst zu veröffentlichende Entscheidung des Senats vom 26. Juli 2018, Az. 25 W (pat) 49/17 - DATALABS).
  • BPatG, 10.10.2018 - 29 W (pat) 31/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "PPS_neo" - keine Unterscheidungskraft

    Der Verkehr fasst diese Darstellung als eine der Alternativen von verschiedenen Wiedergabemöglichkeiten der Angabe auf (vgl. schon BPatG, Beschluss vom 12.08.2004, 25 W (pat) 56/02 - geo_lab).
  • BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 542/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "GEOSEC" - Unterscheidungskraft - kein

    In dieser Bedeutung ist das Element "Geo" oder "GEO" bereits durch das Schulfach "Geographie" und durch die Zeitschrift "GEO" bekannt; es wird außerdem im Geschäftsverkehr häufig verwendet und ist auch deshalb geläufig (vgl. BPatG vom 3.2.1997, 30 W (pat) 150/94 - GEOLOGGER; BPatG vom 5.2.2004, 25 W (pat) 271/01 - GEO Akademie; BPatG vom 12.8.2004, 25 W (pat) 56/02 - geo_lab; BPatG vom 15.5.2006, 30 W (pat) 200/04 - Geobarrier; BPatG vom 7.9.2012, 29 W (pat) 198/10 - GeoTHERM/GEO).
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